Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Räumungen und Entsorgungsleistungen.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Freiraum Entrümpelung, Inhaberin Houda Hemam, Schnaiderstraße 25, 91352 Hallerndorf, Telefon +49 172 6209115, E-Mail anfrage@freiraum-entruempelt.de – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und dem Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – über Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Räumungen, Demontagen, Transporte und Entsorgungsleistungen.
- Die Leistungen werden ausschließlich nach individueller Absprache mit dem Auftraggeber erbracht.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
2. Leistungsangebot
Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Entrümpelung von Wohnungen
- Entrümpelung von Häusern
- Kellerentrümpelungen
- Dachbodenentrümpelungen
- Garagenentrümpelungen
- Garten- und Außenbereichsräumungen
- Entrümpelung von Scheunen
- Entrümpelung von Gewerberäumen
- Haushaltsauflösungen
- Räumungen
- Demontage und Abtransport von Gegenständen, soweit vereinbart
- Entsorgung der im Rahmen des Auftrags übernommenen Gegenstände
- besenreine Übergabe, sofern ausdrücklich vereinbart
- sonstige Zusatzleistungen nach individueller Absprache
Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.
3. Besichtigung und Angebot
- Vor Durchführung der Arbeiten findet grundsätzlich eine Besichtigung der zu entrümpelnden Räumlichkeiten bzw. Flächen statt.
- Auf Grundlage der Besichtigung erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot.
- Eine verbindliche Preisangabe erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgter Besichtigung.
- Das Angebot basiert auf den bei der Besichtigung festgestellten tatsächlichen Gegebenheiten sowie den Angaben des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Besichtigung alle für die Kalkulation relevanten Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen.
- Dazu gehören insbesondere besondere Zugangssituationen, schwer zugängliche Bereiche, größere Mengen an Gegenständen, besondere Abfälle sowie Gegenstände oder Stoffe, die einer besonderen Behandlung oder Entsorgung bedürfen.
4. Zustandekommen des Vertrags
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das individuelle Angebot des Auftragnehmers annimmt und der Auftragnehmer die Beauftragung bestätigt.
- Die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung erfolgen ausschließlich per E-Mail oder telefonisch.
- Über die Webseite des Auftragnehmers ist keine direkte Online-Buchung und kein automatisierter kostenpflichtiger Bestellvorgang möglich.
- Mündliche Vereinbarungen werden zur Vermeidung von Missverständnissen möglichst in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt.
5. Preise
- Die Preise werden individuell nach Besichtigung der zu entrümpelnden Räumlichkeiten oder Flächen kalkuliert.
- Der im Angebot genannte Preis gilt für den dort beschriebenen Leistungsumfang und die bei der Besichtigung festgestellten Gegebenheiten.
- Sofern im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Ändern sich die tatsächlichen Gegebenheiten nach der Besichtigung erheblich oder wurden bei der Besichtigung relevante Angaben des Auftraggebers nicht oder nicht vollständig gemacht, kann eine Anpassung des Preises erforderlich werden.
- Eine solche Preisänderung wird dem Auftraggeber vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten mitgeteilt und, soweit erforderlich, mit ihm abgestimmt.
6. Zusatzleistungen und nachträgliche Änderungen
- Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, gelten als Zusatzleistungen.
- Zusatzleistungen können insbesondere sein:
- zusätzliche Räume oder Flächen
- zusätzliche Gegenstände oder Abfallmengen
- Demontagearbeiten
- zusätzliche Transportleistungen
- besondere Reinigungsarbeiten
- Garten- oder Außenarbeiten
- die Entfernung von Gegenständen, die bei der Besichtigung nicht angegeben oder nicht sichtbar waren
- besondere oder zusätzliche Entsorgungsleistungen
- Zusatzleistungen werden grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt.
- Die Vergütung für Zusatzleistungen wird vor Beginn der jeweiligen Arbeiten vereinbart, soweit dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist.
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen;
- den Auftragnehmer auf besondere Gefahren oder ungewöhnliche Umstände hinzuweisen;
- sicherzustellen, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zugang zu den zu entrümpelnden Räumlichkeiten und Flächen erhält;
- alle Gegenstände, Dokumente und persönlichen Sachen, die nicht entrümpelt oder entsorgt werden sollen, vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen oder aus dem Arbeitsbereich zu entfernen;
- sicherzustellen, dass der Auftragnehmer zur Entrümpelung und Entsorgung der betreffenden Gegenstände berechtigt ist.
8. Eigentum und zur Entrümpelung bestimmte Gegenstände
- Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer der zu entrümpelnden Gegenstände ist oder über diese rechtmäßig verfügen darf.
- Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten alle Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, eindeutig auszusondern.
- Gegenstände, die ausdrücklich zur Entrümpelung und Entsorgung bestimmt wurden, dürfen vom Auftragnehmer abtransportiert und entsprechend dem vereinbarten Auftrag entsorgt werden.
- Eine Verwertung oder ein Verkauf von Gegenständen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Auftraggeber die entsprechenden Gegenstände ausdrücklich zur Verwertung überlässt.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Gegenstände auf ihren finanziellen oder ideellen Wert zu überprüfen, sofern sie vom Auftraggeber eindeutig zur Entrümpelung bestimmt wurden.
9. Gefährliche Stoffe und besondere Abfälle
- Eine gewöhnliche Entrümpelung umfasst grundsätzlich keine gefährlichen Abfälle oder Stoffe, deren Transport oder Entsorgung besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegt.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- Asbest und asbesthaltige Materialien
- unbekannte Chemikalien
- explosive oder entzündliche Stoffe
- Munition
- Gasflaschen
- radioaktive Stoffe
- infektiöse oder biologisch gefährliche Stoffe
- sonstige gefährliche Abfälle
- Werden solche Stoffe oder Gegenstände festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten hinsichtlich dieser Gegenstände zu unterbrechen.
- Die weitere Vorgehensweise und gegebenenfalls anfallende zusätzliche Kosten werden anschließend mit dem Auftraggeber abgestimmt.
10. Zugang und örtliche Gegebenheiten
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu entrümpelnden Bereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
- Besondere örtliche Gegebenheiten, die die Durchführung der Arbeiten erschweren können, sind dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
- Hierzu gehören insbesondere:
- besonders lange Transportwege
- enge oder schwer zugängliche Zufahrten
- fehlende Parkmöglichkeiten
- fehlende Aufzüge
- besonders enge Treppenhäuser
- schwer zugängliche Dachböden, Keller oder Scheunen
- sonstige besondere Zugangssituationen
- Soweit solche Umstände bei der Besichtigung erkennbar waren, werden sie bei der Angebotserstellung berücksichtigt.
11. Durchführung der Arbeiten
- Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt durch.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Durchführung der Arbeiten keine Personen oder Gegenstände unnötig gefährdet bzw. behindert werden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn die Durchführung aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände eine erhebliche Gefahr für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen würde.
12. Besenreine Übergabe
- Eine besenreine Übergabe ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist.
- Unter einer besenreinen Übergabe ist die grobe Entfernung von verbliebenen Verschmutzungen und losen Rückständen nach Durchführung der vereinbarten Entrümpelungsarbeiten zu verstehen.
- Eine professionelle Grund-, Bau- oder Spezialreinigung ist nicht Bestandteil einer besenreinen Übergabe, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Termine und Terminabsagen
- Die Durchführung der Arbeiten erfolgt zu einem individuell vereinbarten Termin.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der vereinbarte Zugang zu den Räumlichkeiten und Flächen gewährleistet ist.
- Kann ein vereinbarter Termin aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstands nicht durchgeführt werden, können die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
14. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Ebenso bleiben zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften unberührt.
- Für Gegenstände, die vom Auftraggeber ausdrücklich zur Entrümpelung bestimmt wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für einen möglicherweise vorhandenen materiellen oder ideellen Wert, sofern der Auftraggeber die Gegenstände ordnungsgemäß zur Entrümpelung freigegeben hat.
15. Zahlung
- Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe des individuellen Angebots bzw. der Rechnung.
- Die vereinbarte Zahlungsfrist ist der Rechnung zu entnehmen.
- Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag nach Abschluss der Arbeiten fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher bei dem jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informiert.
- Wird auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die vorzeitige Ausführung der Dienstleistung und einen gegebenenfalls zu leistenden Wertersatz.
- Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.
17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
18. Verbraucherschlichtung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Gegenüber Unternehmern gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Freiraum Entrümpelung
Inhaberin: Houda Hemam
Schnaiderstraße 25
91352 Hallerndorf
Telefon: +49 172 6209115
E-Mail: anfrage@freiraum-entruempelt.de
Stand: 1. September 2026